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Kundendokumente:4818-8759-8081v13IZBG-000009I6/l/2007·Änderung Nr. 1

RECHT AUF VERMARKTUNG

SupplyNET-Nutzung

Vereinbarung

Dies ist ein Rechtsdokument. Lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch. Entweder durch die Nutzung von SupplyNET oder das Klicken auf „Ich stimme zu“, je nachdem, was eher eintritt, schließen Sie diese Vereinbarung im Namen Ihres Unternehmens und aller Muttergesellschaften, verbundener Unternehmen, Tochtergesellschaften oder anderer zugehöriger Einheiten (zusammen „Verbundene Unternehmen") ab, die jeweils als Mitglied gelten. Sie sichern zu und garantieren, dass Sie berechtigt sind, diese Vereinbarung im Namen Ihres Unternehmens und jedes Verbundenen Unternehmens auszuführen. Diese Vereinbarung beschreibt die Bedingungen für die Nutzung von und den Zugriff auf SupplyNET und, sofern nicht anders zwischen Ihnen und STANLEY® Engineered Fastening vereinbart, alle Transaktionen zwischen Ihnen und STANLEY® Engineered Fastening, unabhängig davon, ob sie durch oder über SupplyNET kommuniziert werden oder nicht. Der Begriff „Vereinbarung" umfasst diese SupplyNET-Nutzungsvereinbarungen, die Einkaufsbedingungen von STANLEY® Engineered Fastening sowie alle von STANLEY® Engineered Fastening erstellten Pläne, Anlagen, Anhänge, Richtlinien, Regeln, Vorschriften und Nebenbestimmungen in der zum jeweiligen Zeitpunkt geänderten Fassung. Die in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe „Lieferant“, „Mitglied“, „Sie“ „Ihr“ jede natürliche oder juristische Person, die sich für SupplyNET registriert oder daran teilnimmt („Registrierung“), unabhängig davon, ob sie von STANLEY® Engineered Fastening genehmigt wurde oder nicht. Jede Nutzung von SupplyNET durch Sie oder Ihre Autorisierten Benutzer bindet Sie und Ihr Unternehmen an diese Vereinbarung. Wenn Sie oder einer Ihrer Autorisierten Benutzer (einschließlich Ihrer Autorisierten Benutzer, die Ihre Verbundenen Unternehmen sind) außerhalb der Vereinigten Staaten registriert sind bzw. außerhalb der Vereinigten Staaten einen Hauptgeschäftssitz haben oder zusätzlich zu dieser Vereinbarung anderweitigen Gesetzen außerhalb der USA unterliegen, unterliegt Ihre Nutzung von SupplyNET den Internationalen Nebenvereinbarungen, die Teil dieser Vereinbarung sind („Internationale Nebenvereinbarung"). Für den Fall eines Konfliktes zwischen dieser Vereinbarung und den Internationalen Nebenvereinbarungen haben die Internationalen Nebenvereinbarungen Vorrang. Änderungen oder Modifikationen dieser Vereinbarung werden auf SupplyNET veröffentlicht und treten innerhalb von 30 Tagen ab der Veröffentlichung in Kraft. Sie erklären sich damit einverstanden, SupplyNET regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. Jegliche Nutzung von SupplyNET nach Ablauf der 30-Tage-Frist bzw. jede nachfolgende Transaktion mit STANLEY® Engineered Fastening (unabhängig davon, ob über SupplyNET oder nicht) gilt als Annahme des geänderten Vertrags. Großgeschriebene Begriffe haben die ihnen in diesem Dokument und in jedem Anhang zugeschriebene Bedeutung.

1. ÜBER SUPPLYNET

STANLEY® Engineered Fastening bietet einen webbasierten Dienst im Internet unter supplynet.stanleyengineeredfastening.com und/oder dessen Nachfolger an (zusammen „SupplyNET“), der es zugelassenen STANLEY® Engineered Fastening-Lieferanten gestattet, Produktspezifikationen, Prognosen und Vorausplanungen für die Waren und Dienstleistungen von STANLEY® Engineered Fastening zu prüfen, Anfragen zu stellen oder nach Waren und Dienstleistungen zu suchen, Verhandlungen mit STANLEY® Engineered Fastening aufzunehmen und mit diesem Unternehmen Transaktionen abzuschließen. SupplyNET umfasst sämtliche Software, Netzwerke, Server, Daten, Computer oder sonstige Hardware, die zum Betrieb und zur Wartung von SupplyNET verwendet werden („SupplyNET-Geräte“).

2. ZUGANG ZU SUPPLYNET

2.1 BESCHRÄNKTE LIZENZ

Für die Laufzeit dieser Vereinbarung erhalten Sie und Ihre Autorisierten Benutzer gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen eine begrenzte, widerrufliche, nicht übertragbare Lizenz, SupplyNET ausschließlich über bestimmte CPUs zu verwenden, um die Liefertransaktionen zwischen Ihnen und STANLEY® Engineered Fastening durchzuführen. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich durch diese eingeschränkte Lizenz gewährt werden, sind STANLEY® Engineered Fastening vorbehalten. Nur zugelassene STANLEY® Engineered Fastening-Lieferanten und ihre Autorisierten Benutzer dürfen Transaktionen über SupplyNET durchführen. STANLEY® Engineered Fastening-Lieferanten und jeder ihrer Autorisierten Benutzer dürfen nur ihren echten Namen auf oder über SupplyNET verwenden. Das Mitglied und jeder seiner Autorisierten Benutzer darf SupplyNET erst nach der Zustimmung verwenden, an diese Vereinbarung gebunden zu sein und nachdem seine Registrierung von STANLEY® Engineered Fastening genehmigt wurde. Unbeschadet der vorgenannten Ausführungen ist, wenn eine natürliche oder juristische Person eine Transaktion auf SupplyNET durchführt, ohne die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vereinbarung ausdrücklich zu akzeptieren, einschließlich u.a sämtlicher Gebots- oder Angebotsvorschriften, bzw. ohne über eine von STANLEY® Engineered Fastening zugelassene Registrierung zu verfügen, diese natürliche oder juristische Person dennoch durch sämtliche Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung sowie sämtliche anwendbaren Vorschriften gebunden.

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2.2 MITGLIEDER-ADMINISTRATOR

Sie erklären sich damit einverstanden, einen einzelnen Autorisierten Benutzer zu benennen, der Ihr Bevollmächtigter bei der Bereitstellung eines Zugangs zum SupplyNET für Ihre Autorisierten Benutzer ist („Administrator“). Der Administrator ist für die Beziehung zwischen SupplyNET und jedem Ihrer Autorisierten Benutzer verantwortlich. Nur der Administrator darf STANLEY® Engineered Fastening kontaktieren, um die Profile von Mitgliedern und Autorisierten Benutzern zu aktualisieren, neue Konten für Autorisierte Benutzer zu genehmigen, Konten säumiger Autorisierter Benutzer zu schließen und/oder Transaktionen Ihrer Autorisierten Benutzer zu aktualisieren.

2.3 SICHERHEITSZERTIFIKATE, PASSWÖRTER UND BENUTZER-IDS

STANLEY® Engineered Fastening stellt jedem Administrator alle Sicherheitszertifikate, Passwörter und Benutzeridentifikationen (zusammen „Passwörter und Benutzer-IDs“) aus und zur Verteilung an Autorisierte Benutzer zur Verfügung. Sie müssen vollständige und genaue Unterlagen über alle ausgestellten, aktiven und inaktiven Passwörter und Benutzer-IDs führen. Das Recht zur Nutzung von Passwörtern oder Benutzer-IDs erlischt unmittelbar mit der Beendigung dieser Vereinbarung bzw. der Beschäftigungsberechtigung eines Autorisierten Benutzers auf Zugang zu SupplyNET. Das Mitglied ist für die Ausstellung, Verwaltung, Aktualisierung und Sicherstellung verantwortlich, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf alle Passwörter und Benutzer-IDs in Kraft sind. Das Mitglied ist allein für die Überwachung, Beaufsichtigung und gegebenenfalls Beendigung des Zugriffs der Autorisierten Benutzer auf SupplyNET verantwortlich. Die Verwendung von Passwörtern und Benutzer-IDs stellt Handlungen des Mitglieds dar, während STANLEY® Engineered Fastening sich auf die Anweisungen, die erteilte Zustimmung und alle ergriffenen Maßnahmen verlassen kann, ohne die Identität oder Befugnis einer Person zu überprüfen, die mit diesen Passwörtern und Benutzer-IDs auf SupplyNET zugreift.

2.4 AUTORISIERTE BENUTZER

„Autorisierte Benutzer“ bezeichnet natürliche oder juristische Personen, die von Ihnen ernannt wurden, um in Ihrem Namen Geschäfte über SupplyNET abzuwickeln, und denen eindeutige Passwörter und Benutzer-IDs zugewiesen und ausgestellt wurden. Auch wenn jeder Autorisierte Benutzer persönlich für die Nutzung von SupplyNET verantwortlich ist, sind Sie dafür verantwortlich sicherzustellen, dass jeder Autorisierte Benutzer diese Vereinbarung kennt und einhält. Sie sind für die Handlungen und Unterlassungen Ihres Administrators und aller Autorisierten Benutzer verantwortlich.

2.5 AUSRÜSTUNG; VERFÜGBARKEIT

Für den Zugriff und die Nutzung von SupplyNET sind bestimmte Hardware-, Software-, Telekommunikations- und andere Dienste und Geräte erforderlich (zusammen „Mitgliedergeräte“). Sie sind für die Beschaffung, Implementierung und den Betrieb aller Mitgliedergeräte verantwortlich und tragen alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben. SupplyNET strebt eine 7x24-Verfügbarkeit an, garantiert jedoch nicht für die Verfügbarkeit von SupplyNET bzw. den ununterbrochenen oder fehlerfreien Zugriff. STANLEY® Engineered Fastening behält sich das Recht vor, SupplyNET von Zeit zu Zeit für jeden Zweck zu unterbrechen, einzuschränken, auszusetzen oder zu beenden, einschließlich u.a. für die Wartung und Upgrades, vorausgesetzt, dass STANLEY® Engineered Fastening wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Mitglieder im Voraus zu benachrichtigen. Weder STANLEY® Engineered Fastening noch Vertreter von STANLEY® Engineered Fastening sind für jegliche Schäden verantwortlich oder haftbar, die aus einer Unterbrechung, Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung von SupplyNET unabhängig von der Ursache entstehen.

3. VERKNÜPFUNG UND EINBINDUNG MITTELS FRAMES

SupplyNET-Mitgliederinhalte und Erweiterte Inhalte (wie an anderer Stelle in dieser Vereinbarung definiert) können Links oder Verweise auf andere Seiten enthalten, und andere Seiten können auf SupplyNET verweisen. STANLEY® Engineered Fastening unterstützt nicht die Personen, Unternehmen, Produkte oder Materialien, die mit Webseiten verbunden sind, die von ihren Webseiten aus verlinkt werden oder auf SupplyNET verweisen. STANLEY® Engineered Fastening ist nicht für Mitgliederinhalte, als Erweiterte Inhalte formatierte Mitgliederinhalte und/oder für verlinkte oder referenzierte Inhalte verantwortlich und haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die sich aus den verlinkten oder referenzierten Inhalten oder Webseiten ergeben. Ein Mitglied darf Folgendes nicht: (a) einen Link zu SupplyNET bereit stellen oder erstellen; (b) jegliche SupplyNET-Inhalte mittels Frame einbinden; oder (c) in Mitgliederinhalte Links zu oder von Webseiten oder Websites außerhalb von SupplyNET aufnehmen.

4. ZAHLUNG

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Die Zahlung in Bezug auf alle über SupplyNET getätigten Transaktionen wird ausschließlich durch die Einkaufsbedingungen von STANLEY® Engineered Fastening geregelt, deren neueste Version Sie unter supplynet.stanleyengineeredfastening.com finden. Für den Fall, dass STANLEY® Engineered Fastening nach eigenem Ermessen entscheidet, Gebühren für den Zugang zu und/oder die Nutzung von SupplyNET zu erheben, muss das Mitglied alle Gebühren einschließlich etwaiger Transaktions- oder Abonnementgebühren (zusammen „Gebühren“) gemäß dieser Vereinbarung und der geltenden Gebührenordnung zahlen. Mitglieder und Autorisierte Benutzer dürfen die Zahlung von Gebühren nicht umgehen, keine Systeme oder Techniken verwenden oder sich an Aktivitäten oder Praktiken beteiligen, die dazu bestimmt sind oder tatsächlich STANLEY® Engineered Fastenings Rechtsanspruch an jedweden Gebühren stören oder beeinträchtigen. Sofern nicht anderweitig angegeben, werden die Gebühren wie an anderer Stelle auf SupplyNET oder in der jeweiligen Rechnung angegeben fällig. Säumnisgebühren können als eine Verzugsgebühr in Höhe von 1,5 % pro Monat oder entsprechend dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag anfallen. Das Mitglied ist allein und ausschließlich für alle anwendbaren Mehrwertnutzungs-, Verkaufs-, Eigentums-, Bundes-, Landes-, Kommunal- oder sonstigen Steuern, Abgaben oder Veranlagungen verantwortlich, die auf SupplyNET-Dienste und/oder -Transaktionen erhoben werden.

5. ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN

5.1 ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN DER MITGLIEDER

Das Mitglied sichert zu und garantiert für sich selbst und im Namen jedes Autorisierten Benutzers gegenüber STANLEY® Engineered Fastening Folgendes:

(a) Das Mitglied und jeder Autorisierte Benutzer haben diese Vereinbarung gelesen und stimmen zu, gesamtschuldnerisch rechtlich gebunden zu sein.

(b) Das Mitglied und jeder Autorisierte Benutzer sind befugt, diese Vereinbarung für sich und ihre Verbundenen Unternehmen abzuschließen, und ihre Einhaltung dieser Vereinbarung verstößt nicht gegen eine Vereinbarung, an die sie anderweitig gebunden sind.

(c) Das Mitglied stimmt zu, Geschäfte mit STANLEY® Engineered Fastening elektronisch über SupplyNET zu tätigen.

(d) Weder das Mitglied noch einer seiner Autorisierten Benutzer dürfen SupplyNET in Form eines Verstoßes gegen Gesetze bzw. zur Förderung wettbewerbswidriger Zwecke oder Aktivitäten bzw. solcher mit geheimen Absprachen verwenden.

(e) Weder das Mitglied noch einer seiner Autorisierten Benutzer wird es anderen gestatten, SupplyNET oder die von SupplyNET bereitgestellten Funktionen zu modifizieren oder zu manipulieren, einschließlich u.a. die Software, „das Erscheinungsbild”, den Inhalt oder die Daten von STANLEY® Engineered Fastening oder eines anderen Mitglieds.

(f) Mitgliederinhalte und alle Materialien, die vom Mitglied oder einem seiner Autorisierten Benutzer auf SupplyNET hochgeladen werden: (i) werden den SupplyNET-Ausrüstungen keine unangemessene oder unverhältnismäßige Belastung auferlegen; (ii) nach Anwendung wirtschaftlich angemessener Vorsichtsmaßnahmen nicht wissentlich Viren, bösartigen Code, Deaktivierungsgeräte, Webcrawler, Spyware, Bots jeglicher Art, Zeitbomben, Trojaner, Würmer oder andere Computerprogrammierroutinen enthalten, die Tastenanschläge erfassen können, SupplyNET schädigen oder beeinträchtigen können; (iii) sind wahr und genau; (iv) enthalten keine Links oder Verweise auf Webseiten Dritter zu konkurrierenden oder verbotenen Waren oder Dienstleistungen; (v) sind nicht betrügerisch und beinhalten nicht den Verkauf gestohlener Gegenstände; (vi) verletzen keine Rechte Dritter, einschließlich u. a. Urheberrechte, Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Veröffentlichungs- oder Datenschutzrechte oder andere Eigentumsrechte; (vii) verstoßen nicht wissentlich gegen Gesetze; (viii) sind nicht obszön, unanständig oder pornografisch; und (ix) sind nicht diffamierend, geschäftsverleumderisch, bedrohlich oder belästigend.

(g) Das Mitglied und jeder seiner autorisierten Benutzer wird angemessene Vorkehrungen treffen, um die Vertraulichkeit von Passwörtern und Benutzer-IDs, die Sicherheit von SupplyNET und den Datenschutz anderer vertraulicher Informationen des Mitglieds zu wahren.

(h) Das Mitglied und jeder seiner Autorisierten Benutzer darf die Sicherheit oder den Datenschutz von SupplyNET oder die eines anderen Mitglieds, Autorisierten Benutzers oder Dritten, der SupplyNET hostet oder eine Schnittstelle zu SupplyNET bereitstellt, nicht verletzen oder versuchen, diese zu verletzen bzw. Software oder andere Tools Kundendokumente:4818-8759-8081v13IZBG-000009I6/l/2007·Änderung Nr. 1 oder Geräte, die die Privatsphäre oder Sicherheit von SupplyNET oder seinen Mitgliedern gefährden, verwenden oder verteilen. (i) Das Mitglied und jeder seiner Autorisierten Benutzer darf Folgendes nicht: (i) Geistiges Eigentum von STANLEY® Engineered Fastening (wie in dieser Vereinbarung definiert) oder die von STANLEY® Engineered Fastening, von Drittlizenzgebern oder anderen Mitgliedern bereitgestellten Inhalte und Informationen reproduzieren, kopieren, übersetzen, modifizieren, anpassen, abgeleitete Werke davon erstellen, verteilen, übertragen, weiterleiten, neu veröffentlichen, kompilieren oder dekompilieren, zurückentwickeln (sofern nicht durch zwingendes Recht nur für Interoperabilitätszwecke und dann nur als letztes Mittel, wenn das Mitglied nicht in der Lage ist, die erforderlichen Informationen von STANLEY® Engineered Fastening innerhalb von angemessener Frist nach schriftlicher Anfrage zu erhalten); (ii) die unbefugte Offenlegung oder das Kopieren von Teilen von SupplyNET oder von SupplyNET-Inhalten unabhängig von der Quelle gestatten; (iii) den Zugriff auf oder die Nutzung von SupplyNET oder einer Komponente davon durch oder zugunsten von Personen gestatten, die kein Autorisierter Benutzer sind, einschließlich u. a. die Bereitstellung von Timesharing-Diensten, Servicebüro-Diensten, Outsourcing oder Beratungsdiensten; (iv) sich an Spamming, Phishing, Mail-Bombing, Spoofing oder einer anderen betrügerischen, illegalen oder unbefugten Nutzung von SupplyNET beteiligen; (v) sich an einem Verhalten beteiligen, das nach alleinigem Ermessen von STANLEY® Engineered Fastening STANLEY® Engineered Fastening, STANLEY® Engineered Fastening-Vertreter oder andere Mitglieder und/oder Autorisierte Benutzer bei der Nutzung des SupplyNETs beschränkt, behindert oder beeinträchtigt; (vi) am SupplyNET angebrachte oder darin enthaltene Urheberrechts-, Marken- oder andere Eigentumshinweise entfernen, verdecken oder verändern; oder (vii) an Aktivitäten teilnehmen oder diese zulassen, die STANLEY® Engineered Fastening als unangemessen oder anderweitig mit dieser Vereinbarung unvereinbar erachtet.

j) Weder das Mitglied noch seine Autorisierten Benutzer werden im Zusammenhang mit der Nutzung von SupplyNET vertrauliche oder urheberrechtlich geschützte Informationen über ein anderes Mitglied oder seine Autorisierten Benutzer erhalten oder versuchen, diese zu erhalten oder austauschen oder versuchen auszutauschen, außer im Zusammenhang mit einer Kauf- oder Verkaufstransaktion in gutem Glauben mit diesem anderen Mitglied.

5.2 ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN VON STANLEY® ENGINEERED FASTENING STANLEY® Engineered Fastening versichert und garantiert dem Mitglied, dass es: (a) SupplyNET nicht wissentlich für rechtswidrige Zwecke nutzen bzw, Dritten die Nutzung nicht für rechtswidrigen Zwecke gestatten oder genehmigen wird;

(b) wirtschaftlich angemessene Maßnahmen ergreifen wird, um die Sicherheit von SupplyNET, Passwörtern und Benutzer-IDs sowie vertraulichen Informationen der Mitglieder zu gewährleisten; (c) wirtschaftlich angemessene Maßnahmen ergreifen wird, um die Einführung von Viren, Zeitbomben, Trojanischen Pferden, Würmern oder anderen Computerprogrammierroutinen, die SupplyNET beschädigen oder stören können, in SupplyNET durch STANLEY® Engineered Fastening zu verhindern; (d) angemessene Maßnahmen ergreifen wird, um genaue Informationen in Bezug auf seine Produktspezifikationen, Prognosen und Planungen zu veröffentlichen.

6. SUPPLYNET ALS MARKTPLATZ

Bei der Bereitstellung von SupplyNET bietet STANLEY® Engineered Fastening nur den elektronischen Zugang zu den Anforderungen von STANLEY® Engineered Fastening-Lieferanten. Die auf SupplyNET veröffentlichten Inhalte können technische Ungenauigkeiten oder typografische Fehler enthalten. Änderungen an den SupplyNET-Inhalten können in regelmäßigen Abständen und jederzeit vorgenommen werden. STANLEY® Engineered Fastening hat keine Kontrolle über die Qualität, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit der von Mitgliedern beworbenen, angebotenen oder verkauften Waren oder Dienstleistungen oder die Identität von Lieferanten oder jedweden Autorisierten Benutzern von STANLEY® Engineered Fastening bzw. über die Wahrheit oder Genauigkeit der von den Lieferanten oder Autorisierten Benutzern von STANLEY® Engineered Fastening bereitgestellten Informationen (einschließlich der Informationen in Bezug auf die wahrgenommene oder tatsächliche Identität eines Mitglieds oder eines Autorisierten Benutzers) bzw. die Fähigkeit der Lieferanten oder jedweder Autorisierten Benutzer von STANLEY® Engineered Fastenings, um eine Transaktion wie dargestellt durchzuführen oder abzuschließen. Jedes Mitglied ist ausschließlich allein für seine Mitgliederinhalte verantwortlich. STANLEY® Engineered Fastening unterstützt keine Mitgliederinhalte (einschließlich der zugrunde liegenden Quelle von Erweiterten Inhalten, die im Namen des Mitglieds erstellt wurden). STANLEY® Engineered Fastening ist nicht verpflichtet, Mitgliederinhalte oder Links zu oder von SupplyNET zu überwachen. Ungeachtet der Kundenunterlagen:4818-8759-8081v13IZBG-000009I6/l/2007·Änderung Nr. 1 vorigen Ausführungen, kann STANLEY® Engineered Fastening alle Maßnahmen ergreifen, die es für notwendig oder angemessen hält, um die Integrität, den Zweck und die Absicht von SupplyNET zu schützen sowie um STANLEY® Engineered Fastening, STANLEY® Engineered Fastening-Vertreter oder andere Parteien gegen Haftung oder Klagen zu schützen, welche die Beziehung von STANLEY® Engineered Fastening zu einem Mitglied oder einem anderen Dritten stören oder beeinträchtigen.

7. VERTRAULICHKEIT VON INFORMATIONEN; EIGENTUM

Das Folgende stellt die vertraulichen und geschützten Informationen von STANLEY® Engineered Fastening oder des Mitglieds dar, wie zutreffend („Vertrauliche Informationen“).

7.1 VERTRAULICHE INFORMATIONEN DER MITGLIEDER

In Bezug auf das Mitglied umfassen Vertrauliche Informationen die folgenden Informationen, die bei Offenlegung durch das Mitglied als vertraulich behandelt und identifiziert und als „Vertraulich“ gekennzeichnet werden: (a) nicht-öffentliche Produkt-, Preisinformationen und andere Materialien, unabhängig davon, ob in ihrer ursprünglichen Quellform oder wie in Erweiterten Inhalten dargestellt (aber ausdrücklich ausgenommen Eigentumsrechte von STANLEY® Engineered Fastening an Erweiterten Inhalten, wie unten beschrieben) (zusammen „Mitgliederinhalte“); Informationen, die das Mitglied oder einer seiner Autorisierten Benutzer anderen Lieferanten von STANLEY® Engineered Fastening Suppliers zur Erleichterung von SupplyNET-Transaktionen („Mitglieder-Transaktionsinformationen") zur Verfügung stellt; oder (c) Informationen über das Geschäft des Mitglieds, die durch den Registrierungsprozess bereitgestellt werden („Mitgliederregistrierungsinformationen“).

7.2 VERTRAULICHE INFORMATIONEN VON STANLEY® ENGINEERED FASTENING

In Bezug auf STANLEY® Engineered Fastening, Vertreter von STANLEY® Engineered Fastening, und Technologieanbieter von STANLEY® Engineered Fastening umfassen Vertrauliche Informationen alle Informationen, die von STANLEY® Engineered Fastening als vertraulich behandelt werden, einschließlich u. a. (a) SupplyNET-Geräte; (b) Passwörter und Benutzer-IDs; (c) Cookies; (d) geschäftliche, technische, betriebliche Informationen, Informationen zu neuen Produkten, Planungen, Prognosen, Schulungsmaterial und/oder Prozessabläufe, Verkaufs- und Marketingmaterialien sowie finanzielle oder ähnliche Informationen; (e) Preisinformationen zu Waren und Dienstleistungen von STANLEY® Engineered Fastening; (f) Geistiges Eigentum von STANLEY® Engineered Fastening; (g) alle Inhalte auf SupplyNET mit Ausnahme von Mitgliederinhalten und Mitgliederinhalten eines anderen Mitglieds, die Ihnen gegenüber als SupplyNET-Mitglied offengelegt werden; (h) alle SupplyNET-Informationen und damit verbundene Datentransaktionen mit Ausnahme der Mitgliedstransaktionsinformationen; und/oder (i) aggregierte Daten. Vertrauliche Informationen umfassen nicht die Tatsache, dass das Mitglied an SupplyNET teilnimmt und/oder Informationen, die: (a) der Partei, die diese Informationen erhält, zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt ist; (b) der Öffentlichkeit auf andere Weise als durch einen Verstoß gegen diese Vereinbarung allgemein bekannt ist oder wird; (c) von der Partei, die diese Informationen erhält, unabhängig entwickelt wurde, ohne sich auf diese Informationen zu verlassen oder diese zu verwenden; oder (d) der Partei, die solche Informationen erhält, von einem Dritten, der keiner Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt, rechtmäßig zur Verfügung gestellt wird.

7.3 PFLEGE UND OFFENLEGUNG VON VERTRAULICHEN INFORMATIONEN; DATENSCHUTZ

Jede Partei trifft wirtschaftlich angemessene Vorkehrungen, um die Vertraulichkeit der Vertraulichen Informationen der anderen Partei zu wahren, und darf diese Vertraulichen Informationen nicht weitergeben oder verwenden, außer wie durch diese Vereinbarung zugelassen wird. Jede Partei kann Vertrauliche Informationen einer anderen Partei an ihre Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter weitergeben, die diese Informationen im Zusammenhang mit dem Führen der Geschäfte auf SupplyNET benötigen, vorausgesetzt, dass jeder dieser Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter zugestimmt hat, durch die in dieser Vereinbarung enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden zu sein. STANLEY® Engineered Fastening und Vertreter von STANLEY® Engineered Fastening können Vertrauliche Informationen von Mitgliedern an andere Lieferanten von STANLEY® Engineered Fastening im SupplyNET weitergeben, die vom Mitglied als Empfänger von Vertraulichen Mitgliedsinformationen benannt werden. Jedes Mitglied hat die Vertraulichkeit aller anderen erhaltenen Vertraulichen Mitgliedsinformationen zu wahren und diese Informationen ausschließlich für die Zwecke zu verwenden, für die sie bereitgestellt wurden, bzw, wenn sie versehentlich offengelegt wurden, verwendet es diese nicht, sondern gibt sie an dieses Mitglied zurück. Die Parteien erkennen an, dass jede unbefugte Nutzung oder Offenlegung Vertraulicher Informationen einer anderen Partei dieser Partei, ihren Drittlizenzgebern, Subunternehmern und anderen betroffenen Parteien irreparablen Schaden zufügen kann. Im Falle einer unbefugten Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Informationen muss die Partei, die die unbefugte Offenlegung oder Nutzung durchführt, die andere Partei und alle anderen betroffenen Parteien unverzüglich benachrichtigen und auf eigene Kosten Maßnahmen ergreifen, um diese Vertraulichen Informationen wiederzuerlangen und Vorkehrungen zu treffen, um eine nachfolgende unbefugte Verwendung oder Offenlegung zu verhindern. Das Mitglied darf in Verbindung mit seinen Aktivitäten auf SupplyNET keine Handlungen vornehmen, die eine Verletzung der Vertraulichkeit oder eine Verletzung Kundendokumente:4818-8759-8081v13IZBG-000009I6/l/2007·Änderung Nr. 1 des Datenschutzes eines anderen Mitglieds in jedweder anwendbaren Rechtsprechung darstellen bzw. darf kein Mitglied es versäumen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um einen solchen Verstoß zu vermeiden.

7.4 EIGENTUM/LIZENZ/RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

STANLEY® Engineered Fastening behält alle Eigentumsrechte an SupplyNET, den Vertraulichen Informationen von STANLEY® Engineered Fastening, dem Geistigen Eigentum von STANLEY® Engineered Fastening, an den Aggregierten Daten und dem Erweiterten Inhalt (außer Quellinformationen und Material des Mitgliedsinhalts). In Bezug auf Erweiterte Inhalte, sofern die Parteien keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen haben, wird weder von STANLEY® Engineered Fastening noch Vertretern von STANLEY® Engineered Fastening gefordert, dem Mitglied eine Lizenz für das Kopieren, Verwenden oder anderweitigen Reproduzieren des Erweiterten Inhalts zu erteilen. Das Mitglied behält alle seine Eigentumsrechte an den Mitgliederinhalten und den Vertraulichen Mitgliedsinformationen. Das Mitglied gewährt STANLEY® Engineered Fastening eine widerrufliche, nicht-exklusive, weltweite und gebührenfreie Lizenz für STANLEY® Engineered Fastening und seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Lieferanten, Direktoren, leitenden Angestellte, Aktionäre, Angestellte, Vertreter, Agenten, Anwälte, Berater, Nachfolger und Bevollmächtigte sowie ihre jeweiligen Drittanbieter, Lizenzgeber und Lieferanten von STANLEY® Engineered Fastening (zusammen „Vertreter von STANLEY® Engineered Fastening") für Folgendes: (a) Mitgliederinhalte an die Datenformatanforderungen von SupplyNET anzupassen („Erweiterter Inhalt“); (b) Mitgliederinhalte auf oder als Teil von SupplyNET mit Hilfe jeglicher Technologie anzuzeigen; (c) Mitgliederinhalte zu verwenden, um Lieferantentransaktionen in Verbindung mit SupplyNET zu verarbeiten; (d) Mitgliederinhalte in Verbindung mit der Erfüllung dieser Vereinbarung zu verwenden; und (e) Informationen („Aggregierte Daten”) aus Mitgliederinhalten, Mitgliedertransaktionsinformationen, Mitgliederregistrierungsinformationen sowie andere durch die Nutzung von SupplyNET durch das Mitglied oder seine Autorisierten Benutzer erfassten, einbehaltenen, gespeicherten oder gesammelten Informationen, für interne und kommerzielle Zwecke zu nutzen, entwickeln, analysieren, verwerten oder extrahieren, einschließlich unter anderem für folgende Zwecke: (i) Aggregierte Informationen über Branchentrends, Kaufmuster sowie Einzelhandelsinformationen und -forschungen für Dritte (kostenlos oder gegen Gebühr) zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen; (ii) ihre Pflichten und Verpflichtungen im Rahmen einer Vereinbarung mit Drittlizenzgebern oder anderen Lieferanten von STANLEY® Engineered Fastening zu erfüllen; (iii) interne Aufzeichnungen und interne Berichterstattung seitens STANLEY® Engineered Fastening oder Vertretern von STANLEY® Vertreter zu erstellen; (iv) die Leistung von Drittlizenzgebern und Dienstanbietern zu messen; und (v) Berichterstattung über die Leistung und andere statistische Informationen zu SupplyNET zu erstellen. STANLEY® Engineered Fastening wird Aggregierte Daten nicht in einer Weise offenlegen, die es in angemessener Weise erlauben würde, diese Informationen für ein einzelnes Mitglied oder eine bestimmten Mitgliedstransaktion zu identifizieren. Die Geschäftsgeheimnisse, Handels-/Dienstleistungsnamen, Handels-/Dienstleistungsmarken, Urheberrechte, Patente und Erfindungen, unabhängig davon, ob eingetragen oder nicht, alle Aggregierten Daten, Erweiterten Inhalte, Technologien, die für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung von SupplyNET, SupplyNET-Geräten verwendet werden sowie alle Daten, Software, Text, Schriftarten, Grafiken, Logos, Schaltflächensymbole, Bilder, Schnittstellen, Audioclips, Designs, Illustrationen, Konfigurationen, Anzeigen, Bildschirme, Konzepte und andere Materialien und Informationen, die auf oder in Verbindung mit SupplyNET verkörpert werden oder darin enthalten erscheinen oder sich auf SupplyNET beziehen (wie die Auswahl und Anordnung von Materialien darin und das Erscheinungsbild davon) von STANLEY® Engineered Fastening, mit Ausnahme der Mitgliederinhalte (zusammen „Geistiges Eigentum von STANLEY® Engineered Fastening“) sind das ausschließliche Eigentum von STANLEY® Engineered Fastening oder der Vertreter von STANLEY® Engineered Fastening und sind durch geltende Gesetze geschützt. Vertrauliche Informationen des Mitglieds und alle Patente, Erfindungen, Marken, Urheberrechte, Handelsnamen und anderes damit verbundenes geistiges Eigentum (mit Ausnahme des Erweiterten Inhalts) sind das ausschließliche Eigentum des Mitglieds und durch geltende Gesetze geschützt. Jegliche Nutzung, Modifikation oder Verbreitung von Geistigem Eigentum von STANLEY® Engineered Fastening auf SupplyNET, ganz oder teilweise, in allen Formen, Medien und Technologien, die jetzt existieren oder später entwickelt werden, welche nicht durch diese Vereinbarung autorisiert ist, ist strengstens untersagt. Keine der Bestimmungen in diesem Dokument ist so auszulegen, dass sie dem Mitglied oder seinen Autorisierten Benutzern in beliebiger Weise, sei es stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder auf andere Weise, eine Lizenz, einen Anspruch oder ein Eigentum an dem Geistigen Eigentum von STANLEY® Engineered Fastening überträgt.

8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

8.1 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Kundendokumente:4818-8759-8081v13IZBG-000009I6/l/2007·Änderung Nr. 1 DIE VERWENDUNG DER DATEN VON STANLEY® ENGINEERED FASTENING BZW. SOLCHER INHALTE, DIE NICHT AUF DER NEUESTEN VERSION VON SUPPLYNET BEREITGESTELLT WERDEN, DURCH DAS MITGLIED ERFOLGEN AUF EIGENE GEFAHR DES MITGLIEDS. SUPPLYNET-DIENSTE, EINSCHLIESSLICH OHNE EINSCHRÄNKUNG, VERWENDUNG VON PASSWÖRTERN UND IDS, SÄMTLICHE WÄHRUNGSUMRECHNUNGEN, DATUMS- UND ZEITUMRECHNUNG, SPRACHÜBERSETZUNGSDIENSTE, SICHERHEIT, LEISTUNG, VERFÜGBARKEIT, MITGLIEDERTEILNAHME, GENAUIGKEIT DER MITGLIEDERDATEN, MITGLIEDERINHALTE (EINSCHLIESSLICH ERWEITERTER INHALTE), MITGLIEDER-WAREN, -DIENSTLEISTUNGEN UND -TRANSAKTIONEN, EINSCHLIESSLICH INHALTEN, DIE AUF WEBSITES DRITTER ENTHALTEN WERDEN, DIE MIT ODER VON SUPPLYNET VERLINKT WERDEN, WERDEN „WIE BESEHEN” UND „WIE VERFÜGBAR” BEREITGESTELLT. STANLEY® ENGINEERED FASTENING UND DIE VERTRETER VON STANLEY® ENGINEERED FASTENING GEBEN KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART IN DIESER HINSICHT UND SCHLIESSEN AUSDRÜCKLICH JEGLICHE HAFTUNG FÜR DIREKTE UND INDIREKTE SCHÄDEN, GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN JEGLICHER ART AUS, UNABHÄNGIG DAVON, OB AUSDRÜCKLICH, IMPLIZIT ODER GESETZLICH VORGESEHEN, EINSCHLIESSLICH U.A. GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, ANSPRUCH UND NICHTVERLETZUNG, INFORMATIONSINHALTE (ANDERE ALS GEPOSTETE TECHNISCHE DATEN VON STANLEY® ENGINEERED FASTENING) SOWIE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS GEWERBLICHEN VERWENDUNGEN, HANDELS- ODER LEISTUNGSVERFAHREN ERGEBEN. STANLEY® ENGINEERED FASTENING UND DIE VERTRETER VON STANLEY® ENGINEERED FASTENING SCHLIESSEN FERNER AUSDRÜCKLICH DIE ANWENDUNG JEGLICHER BESTIMMUNGEN DES ÜBEREINKOMMENS DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER VERTRÄGE ÜBER DEN INTERNATIONALEN WARENVERKAUF (AUCH ALLGEMEIN ALS WIENER ÜBEREINKOMMEN BEZEICHNET) AUS UND LEHNEN HIERMIT DIE ANWENDUNG DES UNIFORM COMPUTER INFORMATION TRANSACTIONS ACT („UCITA') AB. DAS MITGLIED ÜBERNIMMT DIE VOLLSTÄNDIGE HAFTUNG FÜR ALLE SUPPLYNET-TRANSAKTIONEN, DIE VOM MITGLIED ODER DURCH SEINE AUTORISIERTEN BENUTZER DURCHGEFÜHRT WURDEN. MÜNDLICHE AUSSAGEN STELLEN KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAR UND SIND NICHT TEIL DIESER VEREINBARUNG. DIESER ABSCHNITT ÜBERDAUERT DIE KÜNDIGUNG DIESER VEREINBARUNG. DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE SIND IM MAXIMAL GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG DURCHSETZBAR.

8.2 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

STANLEY® ENGINEERED FASTENING UND DIE VERTRETER VON STANLEY® ENGINEERED FASTENING (EINSCHLIESSLICH U. A. DRITTE LIEFERANTEN, LIZENZGEBER ODER AUFTRAGNEHMER VON STANLEY® ENGINEERED FASTENING) HAFTEN NICHT FÜR INDIREKTE (EINSCHLIESSLICH U. A. ALS ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTETER DES MITGLIEDS), ZUFÄLLIGE, FOLGE-, STRAF-, SONDER- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH U. A. ENTGANGENER GEWINN, NUTZUNGSVERLUST, DATENVERLUST, BESCHÄDIGTE ODER NICHT-VERFÜGBARE DATEN, VERLUST DER DATENNUTZUNG, ENTGANGENE GELEGENHEITEN, TRANSAKTIONSVERLUSTE, ZUSATZKOSTEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG ODER BESCHAFFUNGSKOSTEN FÜR ERSATZWAREN), DIE AUS ODER IN IRGENDEINER WEISE IM ZUSAMMENHANG MIT SUPPLYNET ODER DESSEN UNTERBRECHUNG ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG VON DER FORM DES ANSPRUCHS ODER DER KLAGE, OB AUF BASIS VON VERTRAGSRECHTLICHER, SCHADENSERSATZRECHTLICHER HAFTUNG, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER ANDERWEITIG UND UNABHÄNGIG DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN VORGESEHEN WURDEN, NICHT VORHERGESEHEN ODER NICHT VORHERSEHBAR WAREN, SELBST WENN STANLEY® ENGINEERED FASTENING ODER VERTRETER VON STANLEY® ENGINEERED FASTENING ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WAREN. DARÜBER HINAUS SIND STANLEY® ENGINEERED FASTENING UND VERTRETER VON STANLEY® ENGINEERED FASTENING NICHT GEGENÜBER NICHT-SUPPLYNET-MITGLIEDERN ODER AUTORISIERTEN BENUTZER FÜR DIREKTE ODER INDIREKTE SCHÄDEN HAFTBAR, DIE DURCH, AUS ODER IN BELIEBIGER WEISE IM ZUSAMMENHANG MIT SUPPLYNET ODER DESSEN UNTERBRECHUNG ODER DEN VERLUST DER PROBLEMLOSEN NUTZUNG ENTSTEHEN. UNBESCHADET DIESES ABSCHNITTS, ÜBERSCHREITET DIE GESAMTHAFTUNG VON STANLEY® ENGINEERED FASTENING UND DER VERTRETER VON STANLEY® ENGINEERED FASTENING GEGENÜBER DEM MITGLIEDER UND SEINEN AUTORISIERTEN BENUTZERN FÜR ANSPRÜCHE IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER ALS GEGENSTAND DAVON, UNABHÄNGIG DAVON, OB AUF VERTRAGS-, SCHADENSERSATZRECHTLICHER HAFTUNG, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER GESETZLICHER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG BASIEREND, NICHT DIE TATSÄCHLICH VOM MITGLIED GEMÄSS WÄHREND DER DREISSIG (30) TAGE VOR DEM DATUM GEZAHLTEN GEBÜHREN, AN DEM DER ANSPRUCH ZUERST ENTSTANDEN IST. DAS MITGLIED ERKENNT AN UND STIMMT ZU, DASS DIE EINSCHRÄNKUNGEN DER IN DIESEM ABSCHNITT GENANNTEN HAFTUNG EINE BEDINGUNG VON STANLEY® ENGINEERED FASTENING SIND, UM DIESE VEREINBARUNG MIT DEM MITGLIED ABZUSCHLIESSEN UND SICH IN DEN GEBÜHREN, DIE DEM MITGLIED FÜR DEN ZUGANG ZU UND DIE NUTZUNG VON Kundendokumente:4818-8759-8081v13IZBG-000009I6/l/2007·Änderung Nr. 1 SUPPLYNET ERHOBEN WERDEN, WIDERSPIEGELN. DIE VORSTEHENDE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG IST IN DEM WEITEST GEHENDEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG DURCHSETZBAR

9. ENTSCHÄDIGUNG

Das Mitglied verteidigt, entschädigt und hält STANLEY® Engineered Fastening und STANLEY® Engineered Fastening-Vertreter gegenüber allen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten, Verpflichtungen, Urteilen, Klagegründen, Kosten, Gebühren und Auslagen schadlos (einschließlich u.a. angemessene Anwalts- und Beraterhonorare und solche Gebühren und Strafen wie jeglicher Austausch oder Drittlizenzgeber auferlegen), die aus oder im Zusammenhang mit Folgendem entstehen: (a) jede Verletzung dieser Vereinbarung durch das Mitglied und/oder seine Autorisierten Benutzer; (b) jedes Versäumnis des Mitglieds und/oder seiner Autorisierten Benutzer, die Anforderungen oder vertraglichen Verpflichtungen Dritter einzuhalten; (c) Fahrlässigkeit, Rücksichtslosigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten eines Mitglieds; (d) jede Verletzung oder Nichteinhaltung von Gesetzen; (e) alle angeblichen oder tatsächlichen Streitigkeiten zwischen/unter einem Mitglied, einem anderen Mitglied und/oder einem Dritten; (f) Ansprüche, die sich aus oder in Bezug auf Ihre oder die Mitgliederinhalte eines anderen Mitglieds, Mitgliedstransaktionsinformationen oder Vertrauliche Mitgliederinformationen ergeben (mit Ausnahme einer Klage von STANLEY® Engineered Fastening wegen Verletzung der Verpflichtung, die Geheimhaltung der Vertraulichen Informationen der Mitglieder zu wahren). Die Pflichten des Mitglieds gemäß diesem Abschnitt gelten nicht, soweit Ansprüche direkt auf grober Fahrlässigkeit von STANLEY® Engineered Fastening beruhen.

10. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

10.1 LAUFZEIT

Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt an dem Datum, zu dem das Mitglied wie in ihr angegeben diese Vereinbarung akzeptiert („Inkrafttreten“) und dauert bis zur Kündigung gemäß Abschnitt 10.2.

10.2 KÜNDIGUNG

STANLEY® Engineered Fastening ist berechtigt, diese Vereinbarung jederzeit zu kündigen oder den Zugang des Mitglieds zu SupplyNET anderweitig einzuschränken; diese Berechtigung gilt mit oder ohne Mitteilung an das Mitglied und ohne dass eine Haftung oder Verpflichtung in Verbindung damit entsteht. Das Mitglied kann diese Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen durch schriftliche Mitteilung an STANLEY® Engineered Fastening kündigen. Bei einer Kündigung nach Belieben oder bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung durch das Mitglied oder seine Autorisierten Benutzer, ist STANLEY® Engineered Fastening nicht verpflichtet, Gebühren zu erstatten, wenn sie vom Mitglied im Rahmen dieser Vereinbarung gezahlt werden; alle ausstehenden Verpflichtungen des Mitglieds zur Zahlung von Abonnements- oder ähnlichen Gebühren werden sofort fällig und das Mitglied ist für die Zahlung dieser Gebühren sowie ggf. für die Zahlung solcher Gebühren und etwaiger Gebühren für Transaktionen verantwortlich, die ganz oder teilweise unter Verwendung von SupplyNET vor dem Wirksamwerden der Kündigung entstanden, ausgehandelt, vollzogen oder anderweitig durchgeführt wurden; vorausgesetzt, dass, wenn die Kündigung durch das Mitglied aufgrund eines Versäumnis von STANLEY® Engineered Fastening oder durch STANLEY® Engineered Fastening nach Belieben erfolgt ist, STANLEY® Engineered Fastening dem Mitglied alle im Voraus bezahlten Gebühren anteilig oder auf einer anderen gerechten Basis erstattet, die das Mitglied im Rahmen dieser Vereinbarung gezahlt hat.

10.3 BEENDIGUNG DER NUTZUNG

Bei Kündigung dieser Vereinbarung erlöschen alle Rechte an Mitgliederinhalten (mit Ausnahme der Eigentumsrechte von STANLEY® Engineered Fastening an Erweiterten Inhalten sowie der Rechte von STANLEY® Engineered Fastening an Aggregierten Daten), die STANLEY® Engineered Fastening im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt wurden, während STANLEY® Engineered Fastening die Nutzung von Mitgliederinhalten und Erweiterten Inhalten einstellt. Ungeachtet der vorgenannten Ausführungen ist STANLEY® Engineered Fastening berechtigt, die Mitgliederinhalte und Erweiterten Inhalte in Verbindung mit jeder unvollständigen Transaktion zu verwenden oder anzuzeigen, die nur mit solchen Mitgliederinhalten oder Erweiterten Inhalten abgeschlossen werden kann. Bei einer Kündigung dieser Vereinbarung erlöschen alle Rechte, die dem Mitglied und seinen Autorisierten Benutzern in ihrem Rahmen gewährt wurden, während das Mitglied und seine Autorisierten Benutzer die Nutzung von SupplyNET und der Passwörter und Benutzer-IDs unverzüglich einstellen; STANLEY® Engineered Fastening und STANLEY® Engineered Fastening-Vertreter sind berechtigt, alle anderen nach Gesetz oder Billigkeit zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe geltend zu machen.

10.4 FORTBESTAND

Definitionen, wo auch immer angegeben, die Präambel, die Bedingungen der Abschnitte 2, 4, 5.1 bis 26 und alle anderen Bestimmungen oder Bedingungen, die ihrer Art nach fortbestehen sollten, überdauern den Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung.

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11. BILLIGKEITSRECHTLICHER ANSPRUCH

Die Parteien erkennen an, dass jede Verletzung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung der anderen Partei (oder in Bezug auf STANLEY® Engineered Fastening, STANLEY® Engineered Fastening-Vertreter), für die eine solche Partei möglicherweise unangemessene Rechtsbehelfe hat, einen irreparablen Schaden verursachen kann und daher haben die Parteien (oder in Bezug auf STANLEY® Engineered Fastening, STANLEY® Engineered Fastening-Vertreter) zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechtsmitteln Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

12. BEZIEHUNG ZWISCHEN STANLEY® ENGINEERED FASTENING UND STANLEY

ENGINEERED FASTENING-LIEFERANTEN

Keine der Parteien ist aufgrund dieser Vereinbarung Partner, Joint Venture oder Vertreter der anderen Partei.

13. ABTRETUNG

Das Mitglied darf diese Vereinbarung, weder ganz noch teilweise, (einschließlich kraft Gesetzes) nicht abtreten oder anderweitig übertragen oder seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag delegieren oder an Subunternehmer vergeben, ohne dass STANLEY® Engineered Fastening vorher hierzu seine schriftliche Zustimmung gegeben hat. STANLEY® Engineered Fastening ist berechtigt, diese Vereinbarung und/oder den Betrieb von SupplyNET jederzeit nach Mitteilung an das Mitglied ganz oder teilweise an einen Dritten zu übertragen.

14. HÖHERE GEWALT

Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei oder gegenüber Dritten für die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung einer Verpflichtung aus dieser Vereinbarung, mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen, aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen und sich aus Naturkatastrophen, Maßnahmen der Regierung, Feuer, Überschwemmungen, Streiks, Arbeitsniederlegungen oder anderen Arbeitskämpfen, Unruhen oder Terrorismus, Strom-, Kommunikations-, Satelliten- oder Netzwerkausfälle oder -störungen oder aus Ausfällen oder Unterbrechungen von Drittanbietern oder Lizenzgebern ergeben

15. VERJÄHRUNG/PROZESSKOSTEN

Jeder Anspruch eines Mitglieds aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung muss innerhalb eines Jahres ab dem Datum geltend gemacht werden, an dem der Anspruch erstmalig entstanden ist. Für den Fall, dass eine der Parteien rechtliche Schritte für die Durchsetzungen der Bedingungen dieser Vereinbarung einleitet, trägt die nicht obsiegende Partei alle damit verbundenen Gerichtskosten und -auslagen, einschließlich u. a. die angemessenen Berater- und Anwaltskosten der obsiegenden Partei.

16. GELTENDES RECHT; AUSSCHLIESSLICHE GERICHTSBARKEIT

Diese Vereinbarung und alle Rechte und Pflichten der Parteien, die sich aus oder in Verbindung mit dem Gegenstand dieser Vereinbarung oder SupplyNET ergeben, unterliegen den Gesetzen des Staates Delaware, USA (mit Ausnahme jeglicher Kollisionsnormen des Staates Delaware, die auf materielle Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit verweisen und diese anwenden würden). Alle Klagen oder Verfahren im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, einschließlich Schiedsverfahren, werden vor den US-amerikanischen Gerichten, staatlichen und bundesstaatlichen Gerichten, die in der Stadt Wilmington, Bundesstaat Delaware, USA, ansässig oder für diese zuständig sind, anhängig gemacht. DIE PARTEIEN ZUSTIMMEN HIERMIT DER AUSSCHLIESSLICHE PERSÖNLICHEN RECHTSPRECHUNG UND DEM GERICHTSSTAND DER GERICHTE, STAATLICH UND BUNDESSTAATLICH, MIT SITZ IN ODER MIT RECHTLICHER ZUSTÄNDIGKEIT FÜR WILMINGTON, DELAWARE, ZU.

17. EINHALTUNG DER GESETZE

Das Mitglied und jeder seiner Autorisierten Benutzer wird jetzt und während der Laufzeit dieser Vereinbarung weiterhin alle geltenden Gesetze, Gesetzesvorschriften, Regeln, Vorschriften und Richtlinien aller anwendbaren Länder und Institutionen, ihrer politischen Unterabteilungen und dergleichen einhalten, einschließlich u.a. aller Nationen, Bundesstaaten, Provinzen und Territorien (zusammen die „Gesetze“); dies gilt einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze zum Datenschutz, Exportkontrolle, Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie alle Gesetze in Bezug auf die Nutzung von SupplyNET und die Bildung, Vollendung und Durchsetzbarkeit von Transaktionen von und zwischen Lieferanten von STANLEY® Engineered Fastenings. Das Mitglied und jeder seiner Autorisierten Benutzer darf sich weder an der Durchführung von rechtswidrigen Transaktionen oder Geschäften beteiligen, noch ist das Mitglied oder einer seiner Autorisierten Benutzer derzeit daran beteiligt, und weder das Mitglied noch einer seiner Autorisierten Benutzer darf SupplyNET für rechtswidrige Zwecke verwenden und darüber hinaus dürfen weder das Mitglied noch einer seiner Autorisierten Benutzer wissentlich einem Dritten gestatten, SupplyNET für rechtswidrige Zwecke zu nutzen oder dies autorisieren; Kundendokumente:4818-8759-8081v13IZBG-000009I6/l/2007-Änderung Nr. 1

18. MITTEILUNGEN

Jede Mitteilung, die gemäß dieser Vereinbarung erforderlich oder zulässig ist, muss schriftlich erfolgen und gilt als zugestellt: (a) bei persönlicher Übergabe mit Empfangsbestätigung; (b) bei bestätigter Lieferung, wenn per Post der Vereinigten Staaten, als Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein, frankiert gesendet oder (c) bei bestätigter Lieferung, wenn sie mit einem anerkannten nationalen Kurierdienst versandt wird. Alle Mitteilungen sind in englischer Sprache zu verfassen. Mitteilungen an das Mitglied sind an die vom Administrator in den Registrierungsinformationen angegebene Adresse zu richten. Mitteilungen an STANLEY® Engineered Fastening sind wie folgt oder an eine andere Adresse zu richten, die in einer Mitteilung angegeben werden kann:

STANLEY® Engineered Fastening

4 Corporate Drive

Shelton, CT 06484 USA

Betreff: SupplyNet

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19. ELEKTRONISCHE AKZEPTANZ

Im Geschäftsverkehr zwischen STANLEY® Engineered Fastening und dem Mitglied ist STANLEY® Engineered Fastening berechtigt, sich auf die Zustimmung einer Person zu verlassen, die das vom Administrator des Mitglieds zugewiesene Passwort und die Benutzer-ID verwendet.

20. PRÜFRECHTE

STANLEY® Engineered Fastening hat das Recht, nach angemessener Benachrichtigung des Mitglieds während der normalen Geschäftszeiten, vorbehaltlich der Vertraulichkeitsbestimmungen dieser Vereinbarung, regelmäßig eine Überprüfung der Nutzung durch das Mitglied durchzuführen, um die Einhaltung dieser Vereinbarung durch das Mitglied zu überprüfen. 

21. RECHT AUF VERMARKTUNG

STANLEY® Engineered Fastening kann offenlegen, dass das Mitglied für die Durchführung von Geschäften über SupplyNET zugelassen ist bzw. diese hier tätigt und kann aktuellen und potenziellen Kunden, anderen Mitgliedern, Lieferanten von STANLEY® Engineered Fastening eine kurze Beschreibung der Geschäfte des Mitglieds und entsprechende Kontaktinformationen des Mitglieds zur Verfügung stellen und/oder dies in Marketing- und Werbematerialien, die STANLEY® Engineered Fastening und/oder SupplyNET bewerben, angeben.

22. VERZICHT

Die Parteien lehnen ausdrücklich das Recht ab, Rechtsnormen durchzusetzen, die den Bedingungen dieser Vereinbarung widersprechen. Das Versäumnis einer der Parteien, eines ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung durchzusetzen, bzw. die Verzögerung einer der Parteien, dies zu tun, gilt nicht als Verzicht oder Änderung einer ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung durch eine der Parteien.

23. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung.

24. SPRACHE

Die Parteien bestätigen hiermit ihren ausdrücklichen Wunsch, dass dieser Vertrag und alle damit zusammenhängenden Dokumente ausschließlich in englischer Sprache abgefasst werden und nur die englische Version dieses Vertrages verbindlich ist. Für den Fall, dass eine nicht-englische Übersetzung des Vertrages oder eines Bestandteils davon bereitgestellt wird, gilt diese Übersetzung nur aus Gründen der Lesbarkeit als bereitgestellt; sie ist nicht rechtlich bindend und die Beziehung zwischen den Parteien wird in Übereinstimmung mit der englischsprachigen Version dieser Vereinbarung oder eines anwendbaren Bestandteils davon ausgelegt und durchgesetzt. Bestellungen, Mitteilungen und sonstige Korrespondenz zwischen den Parteien erfolgen in englischer Sprache.

25. GANZE VEREINBARUNG

Diese Vereinbarung in der zum jeweiligen Zeitpunkt geänderten Fassung, zusammen mit den Registrierungsinformationen, den Einkaufsbedingungen für STANLEY® Engineered Fastening; sämtlichen Anhängen einschließlich aller Internationalen Nebenvereinbarungen, Kartellrichtlinien, Exportkontrollrichtlinien, Datenschutzrichtlinien oder andere Richtlinien, Anlagen, Vorschriften und/oder Nebenvereinbarungen, die von STANLEY® Engineered Fastening zum jeweiligen Zeitpunkt übernommen wurden; anwendbaren Regeln und die Gebührenordnung, falls vorhanden; jeweils in der zum jeweiligen Zeitpunkt geänderten Form stellen die vollständige und gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen oder Abmachungen zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand.

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ANHANG I

EXPORTKONTROLLRICHTLINE

Das Mitglied erkennt an, dass über SupplyNET verkaufte, lizenzierte oder anderweitig übertragene Waren und Dienstleistungen den Exportkontrollgesetzen, -vorschriften und anderen Richtlinien verschiedener Länder („Exportkontrollgesetze“) unterliegen. Soweit solche Exportkontrollgesetze anwendbar sind, versichert und garantiert das Mitglied, dass es und jeder seiner Autorisierten Benutzer alle anwendbaren Exportkontrollgesetze, einschließlich aller Bestimmungen in Bezug auf Melde- oder Offenlegungspflichten, vollständig einhält. Zur Veranschaulichung gelten die US-Exportkontrollgesetze und -vorschriften (ohne Einschränkung) für die Ausfuhr von Munition, Doppelverwendungs- und anderen Gegenständen (Waren, Dienstleistungen, Software, technische Daten (Blaupausen, technische Spezifikationen usw.)), und beschränken auch Exporte (oder Reexporte) in und andere Transaktionen mit einer Reihe von Ländern und Endverbrauchern. Zu den Ländern, die einer besonders strengen Kontrolle unterliegen, gehören derzeit (ohne Einschränkung) Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan, Afghanistan und Syrien sowie alle terroristischen Organisationen oder internationale Drogenhändler. Alle Länder- und Unternehmenslisten können von der US-Regierung geändert werden. Endbenutzerbeschränkungen gelten für natürliche und juristische Personen, die zum jeweiligen Zeitpunkt von der US-Regierung im Federal Register identifiziert werden. Die US-Exportkontrollgesetze werden (ohne Einschränkung) von den Departments of State, Commerce, Treasury, Energy, Transportation und Interior sowie der Food and Drug Administration, der Federal Maritime Commission und der Nuclear Regulatory Commission verwaltet. Das Mitglied und jeder seiner Autorisierten Benutzer darf keine Waren oder Dienstleistungen, die über SupplyNET lizenziert oder verkauft wurden, an Kunden oder zwischengeschaltete Einheiten in der Lieferkette übertragen, exportieren oder re-exportieren, wenn das Mitglied oder einer seiner Autorisierten Benutzer weiß oder Grund zur Kenntnis hat, oder darüber informiert wird, dass diese Waren oder Dienstleistungen für oder bei verbotene(n) Endzwecke(n) verwendet werden, einschließlich u.a. Konstruktion, Entwicklung, Produktion, Bevorratung oder Verwendung von Raketen, chemischen oder biologischen Waffen oder für nukleare Endverwendungen, ohne vorherige Genehmigung der US-Regierung. Ohne die anderen hierin festgelegten Verpflichtungen einzuschränken, muss das Mitglied Verfahren implementieren, um die Einhaltung der Exportkontrollgesetze durch seine Autorisierten Benutzer sicherzustellen und die Wirksamkeit dieser Verfahren überprüfen und Verbesserungen vornehmen, um etwaige Mängel zu beheben. Das Mitglied erkennt an und stimmt zu, dass: (a) das Mitglied allein dafür verantwortlich ist, eine angemessene Rechtsberatung in Bezug auf die Einhaltung der Exportkontrollgesetze und die Anwendbarkeit der Exportkontrollgesetze auf eine bestimmte Transaktion einzuholen; (b) STANLEY® Engineered Fastening und STANLEY® Engineered Fastening-Vertreter keine Verantwortung oder Haftung für die Einhaltung der Vorschriften für Transaktionen übernehmen, die über SupplyNET ausgeführt werden; (c) die Entschädigungsverpflichtungen des Mitglieds gemäß der Vereinbarung gelten, wenn das Mitglied oder seine Autorisierten Benutzer geltende Exportkontrollgesetze nicht einhalten oder verletzen; (d) STANLEY® Engineered Fastening das Recht hat: (i) eine Transaktion oder den Zugang des Mitglieds und/oder seiner Autorisierten Benutzer zu beenden oder auszusetzen, ohne dass eine Haftung übernommen wird, falls STANLEY® Engineered Fastening davon ausgeht, dass ein Verstoß gegen diese Exportkontrollrichtlinie vorliegt oder aufgetreten ist; (ii) jeden Verstoß oder vermuteten Verstoß den Regierungsbehörden melden, für die eine Benachrichtigung angemessen oder erforderlich ist; oder (iii) alle zusätzlichen Rechte und Rechtsmittel geltend zu machen, die nach Gesetz oder Billigkeit verfügbar sind. STANLEY® Engineered Fastening kann die Bestimmungen dieser Exportkontrollrichtlinie jederzeit und mit oder ohne Vorankündigung ändern. Großgeschriebene Begriffe hierin haben die Bedeutung, die ihnen hierin oder in der Vereinbarung zugeschrieben wird.

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ANHANG 2

KARTELLRICHTLINIE

SupplyNET darf von keinem Mitglied oder dessen Autorisierten Benutzern verwendet werden, um wettbewerbswidriges oder mit geheimen Absprachen versehenes Verhalten zu fördern oder sich an anderen Aktivitäten zu beteiligen, die gegen geltende Kartellgesetze verstoßen oder anderweitig den vollständigen und fairen Wettbewerb beeinträchtigen könnten. Alle Lieferanten von STANLEY® Engineered Fastening und deren Autorisierte Benutzer müssen ihre Geschäftsaktivitäten in vollständiger Übereinstimmung mit allen geltenden Kartellgesetzen durchführen. Das Mitglied erkennt an, dass seine Teilnahme an SupplyNET den Kartell- und Wettbewerbsgesetzen, Vorschriften, Regeln und Richtlinien verschiedener Länder („Kartellgesetze") unterliegen kann. Soweit diese Kartellgesetze anwendbar sind, versichert und garantiert das Mitglied, dass es alle diese geltenden Kartellgesetze vollständig einhält. Das Mitglied erkennt an und stimmt zu, dass (a) es allein dafür verantwortlich ist, angemessenen Rechtsbeistand einzuholen, um sicherzustellen, dass sein Verhalten und die Nutzung von SupplyNET und die seiner Autorisierten Benutzer vollständig allen geltenden Kartellgesetzen entsprechen; (b) das Mitglied interne Sicherheitsprozesse und -verfahren implementieren muss, um seine Nutzung von SupplyNET zu regeln; (c) STANLEY® Engineered Fastening und die Vertreter von STANLEY® Engineered Fastening keine Verantwortung oder Haftung für die Einhaltung der geltenden Kartellgesetze durch das Mitglied übernehmen; und (d) die Entschädigungsverpflichtungen des Mitglieds gemäß der Vereinbarung gelten, wenn das Mitglied oder seine Autorisierten Benutzer geltende Kartellgesetze nicht einhalten oder verletzen. Das Mitglied stimmt ferner zu, dass weder das Mitglied noch seine Autorisierten Benutzer in Zusammenhang mit der Nutzung von SupplyNET direkt oder indirekt Vereinbarungen oder Absprachen mit einem oder mehreren seiner Konkurrenten treffen oder versuchen werden, um (e) Mindest- oder Höchstpreise festzulegen oder festzusetzen oder die Methode zu standardisieren, nach der die Preise berechnet werden; (f) einen Markt nach Geografie, Kunde, Produkt oder auf andere Weise zuzuweisen; (g) die Produktionsleistung, Sätze, Produktentwicklung oder Innovation auf einem beliebigen Markt zu reduzieren; (h) sich aus irgendeinem Grund an einem Gruppenboykott eines oder mehrerer Kunden, Lieferanten oder Käufer zu beteiligen; (i) wettbewerbswidriges Verhalten zu fördern oder zu versuchen; j) Folgendes zu posten oder zu kommunizieren: (i) unveröffentlichte Preise oder Gebühren für ein Produkt oder eine Dienstleistung, außer an ein Mitglied, dem ein vorgeschlagener Preis oder eine Gebühr in Verbindung mit der Verhandlung oder dem Abschluss eines bestimmten Kauf- oder Verkaufsvertrags in gutem Glauben angeboten wird; (ii) an einen Wettbewerber mit der Absicht, in Zukunft Preise oder Gebühren zu ändern; (iii) an einen Wettbewerber vorgeschlagene zukünftige Preise oder Gebühren; (iv) an einen Wettbewerber die Verkaufsbedingungen mit bestimmten Kunden; (v) Absichten, für einen Auftrag zu bieten oder nicht zu bieten, vorausgesetzt, dass die Entscheidung eines Mitglieds, auf eine Angebotsanfrage oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu antworten oder nicht zu reagieren, keinen Verstoß gegen diese Klausel darstellt; oder (vi) Codes oder andere Vorrichtungen, die es anderen Lieferanten von STANLEY® Engineered Fastening ermöglichen, anderweitig unveröffentlichte Preise oder Gebühren zu berechnen oder Absichten oder Vorschläge zur Änderung von Preisen oder Gebühren mitzuteilen. STANLEY® Engineered Fastening kann: (i) eine Transaktion oder den Zugang des Mitglieds und/oder seiner Autorisierten Benutzer beenden oder aussetzen, ohne dass eine Haftung übernommen wird, falls STANLEY® Engineered Fastening davon ausgeht, dass ein Mitglied oder dessen Autorisierte Benutzer einen Verstoß gegen diese Kartellrichtlinie begangen hat oder begehen könnte; (ii) jeden Verstoß oder vermuteten Verstoß den Regierungsbehörden melden, für die eine Benachrichtigung angemessen oder erforderlich ist; oder (iii) alle zusätzlichen Rechte und Rechtsmittel geltend machen, die nach Gesetz oder Billigkeit verfügbar sind. STANLEY® Engineered Fastening kann diese Kartellrichtlinie jederzeit nach allein eigenem Ermessen ändern. Großgeschriebene Begriffe hierin haben die Bedeutung, die ihnen hierin oder in der Vereinbarung zugeschrieben wird.

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ANHANG 3

DATENSCHUTZRICHTLINIE

Diese Datenschutzrichtlinie legt die Richtlinien von STANLEY® Engineered Fastening in Bezug auf Informationen fest, die STANLEY® Engineered Fastening von den Mitgliedern und Autorisierten Benutzern von SupplyNET (zusammen „Benutzer“) sammelt, in der Form, wie diese Begriffe in der SupplyNET-Nutzungsvereinbarung und ihren Anhängen (die „Vereinbarung“) definiert werden können. In diesem Dokument großgeschriebene Begriffe haben die gleiche Bedeutung, die ihnen hierin und in der Vereinbarung zugeschrieben wird.

1. ERFASSUNG UND VERWENDUNG VON INFORMATIONEN

A. Registrierungsinformationen

Um SupplyNET nutzen zu können, muss sich ein Benutzer zuerst registrieren und die Mitgliedsregistrierungsinformationen bereitstellen. STANLEY® Engineered Fastening verwendet die Mitgliederregistrierungsinformationen, um die erstmalige Teilnahme an SupplyNET zu genehmigen und mit den Benutzern zu kommunizieren. STANLEY® Engineered Fastening behält sich das Recht vor, die Firmennamen des Benutzers an andere Benutzer und an Dritte weiterzugeben, um den Zweck und die Absicht von SupplyNET zu fördern sowie ferner für Werbe- und andere legitime Geschäftszwecke.

B. Benutzerinformationen

Benutzer kommunizieren und tauschen Informationen mit STANLEY® Engineered Fastening und anderen Benutzern in Zusammenhang mit ihrer Geschäftsbeziehung untereinander sowie mit STANLEY® Engineered Fastening aus (zusammen „Benutzerinformationen“). Benutzerinformationen umfassen auch Mitgliederinhalte und Mitgliedstransaktionsinformationen, wie in der Vereinbarung definiert. Außer wie hierin und in der Vereinbarung vorgesehen, wird STANLEY® Engineered Fastening ohne Zustimmung des jeweiligen Benutzers keine Benutzerinformationen an Dritte weitergeben.

C. Tracking-Informationen

Wenn ein Benutzer auf SupplyNET zugreift, erfasst und speichert SupplyNET allgemeine Daten über die Nutzung von SupplyNET durch den Benutzer, einschließlich, ohne Einschränkung, den Domainnamen des Benutzers, die Webseite(n), von der/denen aus der Benutzer SupplyNET betreten hat, die Webseite(n), die der Benutzer auf SupplyNET besucht hat, und die Zeit, die der Benutzer auf jeder Webseite von SupplyNET verbracht hat (zusammen „Tracking-Informationen"). STANLEY® Engineered Fastening verwendet Tracking-Informationen für eine Vielzahl von Zwecken, einschließlich der Bestimmung der Demografie von Benutzern und der Entwicklung von Statistiken und allgemeinen Informationen über SupplyNET und die über SupplyNET stattfindenden Transaktionen. Außer wie hierin und in der Vereinbarung vorgesehen, wird STANLEY® Engineered Fastening Tracking-Informationen nicht in einer Weise offenlegen, die eine Identifizierung dieser Informationen für einen einzelnen Benutzer oder eine bestimmten Transaktion ermöglicht.

D. Cookies

Ein „Cookie“ ist eine kleine Informationseinheit, die von einem Webserver gesendet und in einem Webbrowser gespeichert wird, damit sie später von diesem Webbrowser zurückgelesen werden kann. SupplyNET ist auf der Basis von STANLEY® Engineered Fastenings Analyse der Bedürfnisse und der Gesamtnutzung der Website organisiert und präsentiert. Die durch Cookies gesammelten Informationen können verwendet werden, um die Funktionalität von SupplyNET bereitzustellen und zu verbessern. Cookies sind auch nützlich, um eine optimierte Benutzeranmeldung zu ermöglichen, Daten zu verfolgen und Informationen zwischen Sitzungen zu speichern. Cookies können eine wesentliche Rolle dabei spielen, sicherzustellen, dass die den Benutzern bereitgestellten Informationen ihren Bedürfnissen am besten entsprechen. Benutzer sollten sich auch bewusst sein, dass bei der Deaktivierung von Cookies die eingegebenen Informationen, die nicht zu einer Transaktion oder einem/einer ausgefüllten Formular/Registrierung führen, am Ende jeder Sitzung verloren gehen können.

E. Sonstige Informationen

Die Benutzer können sich entscheiden, STANLEY® Engineered Fastening eine Frage per E-Mail zu senden, sich für einen speziellen Service zu registrieren oder anderweitig mit STANLEY® Engineered Fastening zu kommunizieren. STANLEY® Engineered Fastening verwendet diese Informationen, um mit Benutzern zu kommunizieren und SupplyNET zu verbessern, um die Bedürfnisse der Benutzer besser zu erfüllen. Außer wie hierin und in der Vereinbarung vorgesehen, wird STANLEY® Engineered Fastening solche Informationen nicht in einer Weise offenlegen, die in angemessener Weise eine Identifizierung dieser Informationen für einen einzelnen Benutzer oder eine bestimmten Transaktion ermöglicht.

2. ZULÄSSIGE VERWENDUNGEN ODER OFFENLEGUNGEN

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A. Aggregierte Daten

STANLEY® Engineered Fastening darf Informationen nur in aggregierter Form und in einer Form verwenden, entwickeln, analysieren, nutzen und extrahieren, die den Benutzer oder bestimmte Transaktionen des Benutzers auf SupplyNET („Aggregierte Daten“) nicht spezifisch aus den Registrierungsinformationen des Benutzers, den Benutzerinformationen, Tracking-Informationen und anderen Daten, die durch die Nutzung von SupplyNET durch einen Benutzer für interne und kommerzielle Zwecke gesammelt, aufbewahrt, gespeichert oder gesammelt werden, identifiziert, einschließlich u. a.: (i) um Trends, Kaufmuster sowie Einzelhandelsinformationen und -forschungen für Dritte zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen; (ii) um seine Pflichten und Verpflichtungen im Rahmen einer Vereinbarung mit Drittlizenzgebern oder anderen Benutzern zu erfüllen; (iii) um interne Aufzeichnungen und interne Berichterstattung durch STANLEY® Engineered Fastening zu erstellen; (iv) die Leistung von Drittlizenzgebern und Dienstanbietern zu messen; und (v) Berichterstattung über die Leistung und andere statistische Informationen zu SupplyNET zu erstellen. STANLEY® Engineered Fastening wird Aggregierte Daten nicht in einer Weise melden, die es in angemessener Weise erlauben würde, diese Informationen für einen einzelnen Benutzer oder eine bestimmte Benutzertransaktion zu identifizieren.

B. Offenlegung

STANLEY® Engineered Fastening kann Registrierungsinformationen des Benutzers, Benutzerinformationen oder Tracking-Informationen offenlegen, wenn STANLEY® Engineered Fastening nach geltendem Recht verpflichtet ist, eine solche Offenlegung vorzunehmen. Darüber hinaus erkennt der Benutzer an, dass STANLEY® Engineered Fastening sich das Recht vorbehält, die Registrierungsinformationen des Benutzers, Benutzerinformationen, Tracking-Informationen und andere Daten, die durch die Nutzung von SupplyNET durch einen Benutzer gesammelt, gespeichert, aufbewahrt oder gesammelt wurden, offenzulegen, um einen Verstoß oder einen vermuteten Verstoß gegen geltendes Recht an Regierungsbehörden zu melden, deren Benachrichtigung angemessen oder erforderlich ist, sowie anderweitig zum Schutz von SupplyNET, STANLEY® Engineered Fastening, STANLEY® Engineered Fastening-Vertretern, eines Mitglieds und/oder eines autorisierten Benutzers.

3. NICHTBETEILIGUNG

Die Teilnahme an SupplyNET ist freiwillig. Um den Erhalt von Mitteilungen von STANLEY® Engineered Fastening abzulehnen, sollten Benutzer eine Mitteilung an STANLEY® Engineered Fastening an die Adresse senden, die für Mitteilungen in der Vereinbarung angegeben ist. Ungeachtet eines solchen Antrags auf Nichtbeteiligung behält sich STANLEY® Engineered Fastening das Recht vor, von Benutzern auf SupplyNET bereitgestellte und gesammelte Informationen vor Erhalt des Antrags auf Nichtbeteiligung aufzubewahren und diese Informationen gemäß dieser Datenschutzrichtlinie und der Vereinbarung offenzulegen. Anfragen zur Überprüfung, Änderung oder Aktualisierung von Informationen, die zuvor von Benutzern für SupplyNET bereitgestellt wurden, können durch Senden einer E-Mail an STANLEY® Engineered Fastening gestellt werden.

4. AKTUALISIERUNGEN DER DATENSCHUTZRICHTLINIE

Aktualisierungen der Datenschutzrichtlinie werden auf SupplyNET veröffentlicht.

Kundendokumente:4818-8759-8081v13IZBG-000009I6/l/2007-Änderung Nr. 1

INTERNATIONALE NEBENVEREINBARUNGEN

Die Nutzung von SupplyNET außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und/oder durch Mitglieder, die keine Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Amerika sind, kann den Bedingungen diese Internationalen Nebenvereinbarungen unterliegen. In einem solchen Fall beabsichtigen das Mitglied und STANLEY® Engineered Fastening und vereinbaren, dass die Vereinbarung gemäß Abschnitt 16 (Geltendes Recht; Ausschließliche Gerichtsbarkeit) der Vereinbarung (im Folgenden „Bestimmung zum Geltenden Recht und zur Ausschließlichen Gerichtsbarkeit“) geregelt, ausgelegt und durchgesetzt wird. Dennoch, für den Fall: (i) dass ein anderes zuständiges Gericht als die in der Vereinbarung festgelegten Gerichtsbarkeit berechtigt ist, die Zuständigkeit für die Auslegung oder Durchsetzung der Vereinbarung oder die Erbringung der Dienstleistungen von SupplyNET für ein bestimmtes Mitglied oder eine Gruppe von STANLEY® Engineered Fastening-Lieferanten auszuüben, oder (ii) dass das Recht einer anderen Gerichtsbarkeit („Lokales Recht“) für die Auslegung oder Durchsetzung der Vereinbarung oder die Erbringung der Dienstleistungen von SupplyNET an ein bestimmtes Mitglied oder eine Gruppe von STANLEY® Engineered Fastening-Lieferanten gilt, dann beabsichtigen das Mitglied und STANLEY® Engineered Fastening und vereinbaren, dass Folgendes in der angegebenen Reihenfolge gilt:

(a) Soweit dies nach lokalem Recht zulässig ist, beabsichtigen die Parteien, dass die Vereinbarung in Übereinstimmung mit ihren Bedingungen durchgesetzt wird, einschließlich u. a. in Übereinstimmung mit dem Geltenden Recht und der Bestimmung zur Ausschließlichen Gerichtsbarkeit;

(b) Bestimmte Gerichtsbarkeiten können einen Ausschluss einer Partei von oder eine Beschränkung der Haftung aufgrund von vorsätzlichem Fehlverhalten und/oder grober Fahrlässigkeit dieser Partei verbieten oder nicht durchsetzen, und soweit die Vereinbarung Lokalem Recht unterliegt, das solche Ausschlüsse oder Beschränkungen verbietet, gilt jede Bestimmung in der Vereinbarung, die die Haftung in Bezug auf vorsätzliches Fehlverhalten und/oder grobe Fahrlässigkeit ausschließt oder begrenzt, so eng und konkret wie möglich und nur für den Zweck der Vereinbarung zwischen STANLEY® Engineered Fastening und dem Mitglied, um jeden Verweis bzw. jede Anwendung auf vorsätzliches Fehlverhalten und/oder grobe Fahrlässigkeit auszuschließen;

(c) Bestimmte Gerichtsbarkeiten können einen Ausschluss einer Partei von oder eine Beschränkung der Haftung in Bezug auf bestimmte Schadensarten (wie Personenschäden oder Todesfall) verbieten oder nicht durchsetzen, und soweit die Vereinbarung Lokalem Recht unterliegt, das solche Ausschlüsse oder Beschränkungen verbietet, gilt jede Bestimmung in der Vereinbarung, die die Haftung in Bezug auf solche Schäden ausschließt oder begrenzt, so eng und konkret wie möglich und nur für den Zweck der Vereinbarung zwischen STANLEY® Engineered Fastening und dem Mitglied, um jeden Verweis bzw. jede Anwendung auf solche Schäden auszuschließen;

(d) Bestimmte Gerichtsbarkeiten können den Haftungsausschluss oder den Ausschluss von Ansprüchen verbieten oder nicht durchsetzen,

die eine Partei gegen einen Dritten haben kann („Ausschluss Dritter"), und soweit eine Bestimmung in der Vereinbarung nach Lokalem Recht, das solche Ausschlüsse oder Beschränkungen verbietet, nicht durchsetzbar wäre, gilt diese Bestimmung als so eng gefasst und spezifisch wie möglich und nur zum Zweck der Vereinbarung zwischen STANLEY® Engineered Fastening und dem Mitglied geändert, um einen Verweis oder eine Anwendung auf einen solchen Ausschluss durch Dritte auszuschließen. In einem solchen Fall stimmt das Mitglied zu, Vereinbarungen mit Drittlizenzgebern und Dienstanbietern von STANLEY® Engineered Fastening zu treffen, um solchen Lizenzgebern und Dienstanbietern einen vergleichbaren Schutz zu bieten, der durch die anwendbaren Bestimmungen der Vereinbarung vor einer Änderung dieser Bestimmungen geboten worden wäre;

(e) Bestimmte Gerichtsbarkeiten können den Haftungsausschluss oder den Ausschluss bestimmter Arten von Schäden oder Haftung (zusammen ein „Unrechtmäßiger Ausschluss") verbieten oder nicht durchsetzen, und soweit eine Bestimmung in der Vereinbarung nach Lokalem Recht nicht durchsetzbar wäre, das solche Ausschlüsse oder Beschränkungen verbietet, gilt diese Bestimmung als so eng und konkret wie möglich und nur zum Zweck der Vereinbarung zwischen STANLEY® Engineered Fastening und dem Mitglied geändert, um einen Verweis oder eine Anwendung auf einen solchen Unrechtmäßigen Ausschluss auszuschließen;

(f) Bestimmte Gerichtsbarkeiten können eine Beschränkung der Gesamthaftung einer Partei in Bezug auf bestimmte Haftungsarten („Unrechtmäßige Beschränkung“) verbieten oder nicht durchsetzen, und soweit eine Bestimmung in der Vereinbarung nach Lokalem Recht nicht durchsetzbar wäre, das solche Ausschlüsse oder Beschränkungen verbietet, gilt diese Bestimmung als so eng und konkret wie möglich und nur zum Zweck der Vereinbarung zwischen STANLEY® Engineered Fastening und dem Mitglied geändert, Kundendokumente:4818-8759-8081v13IZBG-000009I6/l/2007-Änderung Nr. 1, um einen Verweis oder eine Anwendung auf solche Unrechtmäßigen Beschränkungen auszuschließen;

(g) Bestimmte Gerichtsbarkeiten können den Haftungsausschluss oder den Ausschluss bestimmter Arten von Gewährleistungen oder Bedingungen, die aus Lokalem Recht oder anderweitig entstehen können (zusammen ein „Unrechtmäßiger Ausschluss") verbieten oder nicht durchsetzen, und soweit eine Bestimmung in der Vereinbarung nach Lokalem Recht nicht durchsetzbar wäre, das solche Ausschlüsse oder Beschränkungen verbietet, gilt diese Bestimmung als so eng und konkret wie möglich und nur zum Zweck der Vereinbarung zwischen STANLEY® Engineered Fastening und dem Mitglied geändert, um einen Verweis oder eine Anwendung auf einen solchen Unrechtmäßigen Ausschluss auszuschließen;

(h) Bestimmte Gerichtsbarkeiten können eine Verpflichtung für eine Partei, die andere Partei für bestimmte Arten von Handlungen, Versäumnisse, Verstöße oder anderes Verhalten der entschädigten Partei zu entschädigen, verbieten oder nicht durchsetzen (zusammen eine „Unrechtmäßige Entschädigung"), und soweit eine Bestimmung in der Vereinbarung nach Lokalem Recht nicht durchsetzbar wäre, das eine solche Entschädigung verbietet, gilt diese Bestimmung als so eng und konkret wie möglich und nur zum Zweck der Vereinbarung zwischen STANLEY® Engineered Fastening und dem Mitglied geändert, um einen Verweis oder eine Anwendung auf eine solche Unrechtmäßigen Entschädigung auszuschließen;

(i) Bestimmte Gerichtsbarkeiten können eine Beschränkung der Rechtsbehelfe auf einen in der Vereinbarung festgelegten ausschließlichen Rechtsbehelf verbieten oder nicht durchsetzen, und in einem solchen Fall gilt ein solcher ausschließlicher Rechtsbehelf, der in der Vereinbarung festgelegt ist, als unanwendbar; die Haftung der betreffende Partei unterliegt dennoch allen anderen Ausschlüssen und Beschränkungen, die in der Vereinbarung enthalten sind;

j) Bestimmte Gerichtsbarkeiten können einer Partei eine Verpflichtung auferlegen, bestimmtes Lokales Recht einzuhalten, und soweit eine Bestimmung in der Vereinbarung nach Lokalem Recht nicht durchsetzbar wäre, wenn versucht wird, die Verpflichtung zur Einhaltung dieses Lokalen Rechts auszuschließen, gilt diese Bestimmung als so eng und spezifisch wie möglich und nur zum Zweck der Vereinbarung zwischen STANLEY® Engineered Fastening und dem Mitglied geändert, um den Ausschluss der Verpflichtung zur Einhaltung dieses Lokalen Rechts aufzuheben;

(k) Bestimmte Gerichtsbarkeiten können einer Partei eine Verpflichtung auferlegen, in ihrer Währung („Lokale Währung") zu zahlen. Soweit nach geltendem Recht zulässig, werden Zahlungsverpflichtungen aus dieser Vereinbarung nur entlastet oder erfüllt, wenn die Zahlung dazu führt, dass die betreffende Partei den vollen Betrag aller zu zahlenden Gebühren erhält. Eine Partei handelt bei der Umrechnung der Landeswährung in US-Dollar (und umgekehrt) in wirtschaftlich angemessener Weise und nach Treu und Glauben, haftet jedoch nicht für eine solche Umrechnung. Wenn die Lokale Währung aus einem beliebigen Grund den gemäß dieser Vereinbarung fälligen Betrag nicht erreicht, zahlt die betreffende Partei, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, unverzüglich den zusätzlichen Betrag in der Lokalen Währung, der zum Ausgleich des Fehlbetrags erforderlich ist. Wenn der Betrag in der Lokalen Währung aus einem beliebigen Grund den in Bezug auf diese Vereinbarung zu zahlenden Betrag übersteigt, wird die betreffende Partei den Betrag dieses Überschusses unverzüglich gutschreiben oder erstatten. Sollte STANLEY® Engineered Fastening die umwandelnde Partei sein, werden diesem alle Prämien und Wechselkosten, die im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Umrechnung von der Lokalen Währung in US-Dollar zu zahlen sind, erstattet.

(l) Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung gegen Lokales Recht verstoßen, wird diese Bestimmung so eng wie nötig abgeändert, um Lokalem Recht zu entsprechen. Jede Änderung, die durch die vorstehenden Ausführungen vorgenommen werden muss, muss so vorgenommen werden, dass die Ziele der ursprünglichen Bestimmung im größtmöglichen nach Lokalem Recht zulässigen Umfang erreicht werden. Die übrigen Bestimmungen des Vertrages bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

SupplyNET-Nutzungsrichtlinien